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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#791
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![]() Zitat:
Das liegt bestimmt immer an der "bösen" Aggro-Polizei, die einfach nicht einsehen will, dass Verstöße gegen bestehende demokratische Spielregeln gar nicht so schlimm sind. Alle "Spaziergänger" sind ja so friedliche Zeitgenossen. Also sollte die Polizei die richtig "bösen Buben" am besten auch in Ruhe lassen, damit es friedlich bleibt? Die Glatzen, die Dealer, die Impfpassfälscher... Oder Blondie? Meinst du das?
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Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie alle selbst zu machen... ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu FW-Paule für den nützlichen Beitrag: | ||
#792
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#793
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Das ist sicher Fake, Verschwörungstheorie oder ein Tippfehler! Die Impfungen sind so toll, wirksam und sicher , dass dies unmöglich sein kann……..
Ironie off 🤮
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
#794
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Steht seit 2011 so in diesen Verträgen.
![]() Wahrscheinlich wussten die da schon von BG, dass es mal sowas wie Corona geben könnte. Wird sicher gleich jemand erklären. Juristisch ist dieser Passus logisch und folgerichtig. In einem solchen Falle würde der Anordnende haften, nicht der Versicherer. Und nein, dass ist kein Hinweis darauf, dass es bei Corona-Impfungen massenhaft Impffolgen gäbe. Geändert von hudemcv (20.01.2022 um 11:54 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu hudemcv für den nützlichen Beitrag: | ||
#795
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![]() 2010 auch schon. https://docplayer.org/15770525-Adac-...dingungen.html Wer weiß, wie lange das da schon drinsteht. Aber an allem ist ja das böse Corona schuld ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag: | ||
#796
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![]() Zitat:
Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird! Und das hat nichts damit zu tun wie lange dieser Passus bereits in den Verträgen steht.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#797
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Hallo,
Es geht nicht um "Agro Polizei" sondern um Recht und Gesetz. Wenn die Polizei mir erklärt, sollte ich mich spontan entschließen mit Freunden, Familie oder sonst wem spazieren zu gehen, einen Schaufensterbummel zu machen (Einkaufen ist mir ja verboten), auch wenn damit ein (stummer) Protest verbunden wäre, mein Spaziergang sei eine nicht angemeldete Versammlung (Spontanversammlungen müssen übrigens nicht angemeldet werden), die damit rechtswidrig sei und hiermit aufgelöst werde (selbst wenn die Versammlung hätte angemeldet werden müssen so ist es nach § 3 VersG nicht zulässig eine Versammlung aufzulösen nur weil die Anmeldepflicht verletzt wurde), wäre ein solches Vorgehen der Polizei rechtswidrig und natürlich auch eine Auflösung mit anderen (Schein) Argumenten unverhältnismäßig. Sollte sich die Polizei so verhalten (ich habe gehört dies soll häufiger vorgekommen sein) führt das halt zu Problemen, für die man die "Spaziergänger" erst einmal nicht verantwortlich machen kann. Per se ist zunächst einmal von friedlichen Bürgern auszugehen. Diese Bürger auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und das auch noch ohne rechtliche Grundlage, ist in meinen Augen ein absolutes No Go.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#798
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![]() Zitat:
Warum sollte sich das auch jemand ans Bein binden, wenn es die staatliche Entschädigung gibt? https://de.wikipedia.org/wiki/Impfsc...ch%C3%A4digung |
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#799
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Das ist nichtmal eine Meldung wert. |
#800
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"2) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte 1.nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte, 2.von einem Arzt geimpft worden ist und 3.zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat." Es gibt also keinen generellen Anspruch darauf. |
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