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#1
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Ich hätte mal eine Versicherungsfrage, eventuell hat ja jemand von euch die passende Antwort parat.
Im November ´20 habe ich meinen Viano verkauft. Ca. 4 Wochen davor habe ich mir ein "Übergangsauto"--> einen 210er AMG Elch zugelegt. Nun habe ich vor 4 Wochen eine VKlasse gekauft und der Elch muss somit (demnächst) einen anderen Menschen beglücken. Da ich die VKlasse auch schon angemeldet habe und dabei angegeben habe das der Elch innerhalb zwei Monaten verkauft wird, hat mir die Versicherung aufgelegt innerhalb 60 Tage den Elch ab bzw. umzumelden. Davon sind 21 Tage schon rum. Ich will den Kleinen noch bissl aufbereiten, d.h. hier und da bissl Rostbekämpfung und mal mit der Spraydose verfeinern. Jetzt will sich aber der Winter nicht verziehen und wenn´s es so arschkalt draussen ist, wird das halt einfach nix. Deshalb wird es sich wohl nicht ausgehen mit den 60Tagen bis zum Verkauf und ich habe somit ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf dem Hof stehen, das ein potentieller Käufer dann wohl nicht probefahren kann. Ich persönlich würde ohne Probefahrt auch kein Auto kaufen. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wäre es machbar den Elch auf meine Schwiegermutter umzumelden und ihre Versicherungsprozente zu nutzen um ihn weiterhin bis zum Verkauf kostengünstig angemeldet zu lassen? Hierbei möchte ich nicht den Wagen für den obligatorischen 1€ an die Schwiemu verkaufen, sondern selbst der Halter bleiben, um später beim Kaufvertrag als Verkäufer auftreten zu können. Gibt es sowas, wäre das machbar? Wer kennt sich damit aus? covi3000 |
#2
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Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein. Das sollte also gehen.L
Kosten für die Ummeldung entstehen dann halt. |
#3
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Der Skoda meiner Frau is in den Papieren meine, versichert hat Sie ihn..
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#4
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![]() Zitat:
Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein. Da Du aber der Halter bleiben möchtest, kann der aktuell auf Dich laufende Versicherungsvertrag nur zum Ablauf beendet werden und der neue Versicherungsnehmer hat dann die freie Wahl. Normal wirst Du vor Ablauf den Vertrag nur los, wenn Du das Fahrzeug ab- oder ummeldest, im letzteren Fall also nicht mehr der Halter bist. Zitat:
Darum deren Aufforderung, da sie sonst wohl eine Zweitfahrzeug-Versicherung berechnen "müssen" (also wollen). Sprich mit Deinem Vertreter, ob es reicht, wenn eine neue Versicherung vorgelegt wird. Da bist Du auf der sichereren Seite, als wenn Du einfach irgendwas machst. |
#5
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Danke euch für die Info´s. Denke es wird das einfachste sein ihn als Zweitwagen fließend umschreiben zu lassen und komme am Ende von den Kosten her beim selben raus, sprich Zweitwagen vs. auf die Schwiemu anmelden wird sich nichts geben.
covi3000 --> habe es nun so gemacht und ihn als Zweitwagen vorübergehend versichern lassen. Geändert von covi3000 (21.04.2021 um 06:45 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu covi3000 für den nützlichen Beitrag: | ||
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