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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#21
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Einerseits ist der Haken daran, dass Du mit dem Händler dann ohnehin nicht mehr weitermachen brauchst.
Andererseits - das ist genau genommen jetzt schon der Fall. Insofern ist ein Gegenangebot einzuholen wahrscheinlich im Falle des Scheiterns der sinnvollere Weg. Denn: den Streß bezahlt einem keiner, und mir ist ein sonniges Gemüt immer wichtiger als ein gewonnener Prozess für nix und wieder nix ! Dass der Wagen noch gar nicht bestellt worden ist, ist schon mal die Endhärte (oder habe ich das falsch mitgelesen) ? Gruß Reinhard |
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#22
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Gegenangebot...
...ist sicher ein Weg - momentan würde ich gerne erstmal erfahren, was nun mit meinem Vertrag ist - der gute wollte sich heute Vormittag melden - als ich gerade versuchte, ihn anzurufen, ging er nicht dran - was mir seine Zentrale auch bestätigt hat, als sie dann dran ging...
Gegenangebot kostet wieder n Tag - §$%&%§§$%&§$%&§$%& Jetzt gibt's ersmal Pizza... |
#23
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Als Möglichkeit: Gesprächstermin mit dem Geschäftsführer im Beisein des Verkäufers und die sache restlos klären. Also ich würd den Verkäufer bestimmt nichtmehr anrufen! Bei mir würd in dem Laden schon die Luft brennen.
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Gruß Jens Kassenwart |
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#24
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Eskalation - wohin?
So,
eben habe ich mal in der Zentrale angerufen. Der Verkaufsleiter hat Urlaub, der Vertreter einen Außentermin - ist erst morgen wieder da. Der vreundlichen Dame habe ich knapp geschildert, was Sache ist und um unverzügliche Kontaktaufnahme gebeten. Vormittag ist ja nun rum - inzwischen drosselt sich meine Begeisterung, das ganze positiv zu lösen. Hat jemand mal eine Durchwahl zum Sorgentelefon der Daimler AG? |
#25
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Grundsätzlich 00800 9777 7777 (gebührenfrei, Maastricht)
Die Mercedes-Benz.de - Website hält aber auch Formulare bereit - manchmal ist schriftlich besser dokumentiert .. Gruß Reinhard |
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#26
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Ich habe gerade die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen- Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen- hervorgekramt. Sind noch von meinem MP Kauf 2010.
Da steht folgendes. Ich zitiere: Vertragsabschluss/Übertrag von Rechten und Pflichten des Käufers; Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor Erhalt. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 4 Wochen, bei Fahrzeugen mit Sonderausstattungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb derjeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Zitat Ende Hallo gebeutelter riesenhund, gibt es denn schon eine Auftragsbestätigung und sind die oben genannten Fristen schon überschritten? Wenn nicht...oh,oh. Vielleicht gibt es in 2011 aber auch andere Geschäftsbedingungen. Ich wünsche Dir viel Glück und versuche Dich nicht all zu doll aufzuregen. Mit dem Tropfen am Abend ist schon mal keine schlechte Idee.
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Gruß Roland |
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#27
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Frohe Ostern...
...also der Gutste hat angerufen...
Nach viel Dampf ablassen und Diskussion sind wir zunächst so verblieben, dass er sich am Di, sobald er mit seinem Chef gesprochen hat, beu uns meldet. Im Raum steht, dass der Viano kommt, wie bestellt, er unseren V für 2500 zurück nimmt und noch über einen Satz Reifen zu diskutieren ist. Ich habe mehrfach gefragt, ob unser Fahrzeug denn bestellt ist - er sagt, es sei in der Disposition - eine Bestätigung komme dann irgendwann vom Werk... Was das alles soll... Eine BEstellbestätigung haben wir in dem Sinne wohl auch noch nicht - wir haben eine Genehmigungsbestätigung der Bank und einen Darlehensvertrag - hoffentlich dann irgendwann auch ein Auto... |
#28
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Hallo riesenhund,
wenn Du nach derZeit noch keine Auftragsbestätigung hast, haben die noch nichts eingetütet. Soll heißen, Dein Fahrzeug ist nicht bestellt. Trotzdem Kopf hoch. Vielleicht regelt sich ja doch noch alles.
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Gruß Roland |
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#29
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Was Bajas60 schreibt, sehe ich genauso.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass von der Bestellung bis zur Auftragsbestätigung 2 Tage vergehen. Plus der Laufzeit Postversand der AB an dich. Wenn man bei einer Vertretung bestellt hat, kommt die AB immer von der nächsten Niederlassung, bei einer NL eben direkt. Die Bestätigung der Finanzierung geht (entsprechende Solvenz des Käufers vorausgesetzt) immer direkt am Tage der Bestellung (Bestelldatum) von der Bank raus, ist also im Idealfall 2 Tage vor der AB da. Alles in allem sollte die AB spätestens 6 Werktage nach Bestellung bei dir vorliegen. Grüße Frank |
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#30
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Schlaflos...
Zitat:
da wir eine Finanzierungsbestätigung vom 26.03. haben, wird das mit den 6 Werktagen wohl knapp... ...kann das denn ein Vertragspartner wirklich machen - das Fahrzeug einfach nicht bestellen, weil es für die GmbH nicht lukrativ ist? Das war ja das, was aus dem Gespräch für mich raus zu hören war... erste Aussage: das mit der Finanzierung zu 1,25% können wir so nicht machen (wie gesagt - über 3 Wochen nach Bestellung und Finanzierungssbeantragung)- wollen sie eine 3,9% Finanzierung machen, oder haben sie eine Möglichkeit bei ihrer Hausbank... - ich arbeite immernoch an dieser Informationsfolge - habe auch schon einige Theorien, was zu solchen Aussagen führen könnte - ich habe viel Fantasie... Und zwischendrin die Aussage, das Fahrzeug wird so nicht bestellt ?! - ich dachte es sei schon längst bestellt?! Von unserer Seite fehlt nichts - und wenn ich nicht 3 mal nachgefragt hätte wüsste ich heute noch nichts von alle dem... ... und ich habe nichts schriftlich (zu diesen Aussagen), ausser einer Mail, das wir nochmal zu einem Gespräch kommen sollen - von vor(vor)gestern... ...ich muss gleich mal versuchen zu schlafen... Danke an dieser Stelle nochmal, an alle, für die Infos bis hierhin - ich bleibe am Ball - auch wenn das nun erstmal bedeutet Ostern ohne Neuigkeiten vorbeigehen zu lassen... |
Stichworte |
125, function, neuwagen, vertrag, viano |
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