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#1
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Frage an die Versicherungs-Experten...!
Hallo zusammen,
für meine neue britische Mobilitätslösung hatte ich mir von drei renommierten Versicherungsunternehmen vor der Fahrzeuganmeldung entsprechende Angebote erstellen lassen. Wie wohl üblich, habe ich mich dann auch für das beste Angebot entschieden, mir eine eVB-Nr. geben lassen und das Fahrzeug angemeldet. Die Rechnung mit den vereinbarten Konditionen habe ich überwiesen und alles ist gut...! Bis gestern! Da bekomme ich von der Versicherung Post, in der sie mir mitteilen, dass bei der Berechnung etwas schief gelaufen sei und ich nun bitte einen Ergänzungsbetrag von weit über € 100,00 entrichten möge...! Mit der revidierten Versicherungssumme hätte ich aber dieser Gesellschaft gar nicht den Zuschlag gegeben! Ich habe mich jetzt schriftlich auf das erste verbindliche Angebot berufen und eine Begleichung der erhöhten Summe definitiv ausgeschlossen. Wenn die Versicherungsgesellschaft nun auf die Anerkennung der neuen Rechnung pochen sollte, würde mich die Frage interessieren, ob mir wegen der ungeplanten Tariferhöhung ein fristloses Sonderkündigungsrecht zusteht?!? - Gruss Nico Geändert von princeton1 (01.02.2014 um 15:09 Uhr) |
#2
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Hi Nico.
Deshalb bin ich Fan von "alles bei einer Versicherung". Bin mit Haus und Hof und allem anderen bei der HUK. Vermute mal, dass eine etwaige Kulanzregelung unter den genannten Bedingungen einfacher zu bekommen ist. Das Sonderkündigungsrecht würde ich, hätte ich was zu sagen, Dir zubilligen. Insofern viel Glück.
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Gruß Michael |
Folgender Benutzer sagt Danke zu mycel für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Hi Nico,
Vertrag ist Vertrag, einseitige Änderungen in der Laufzeit sind nicht möglich - nur einvernehmlich. Klar gäbe es u.U. vermehrt Streß mit dem Fahrzeugversicherungsteil im Schadensfall (Haftpflicht kann Dir egal sein). Ich beantworte solche unsittlichen Gesuche mit der Frage nach dem Passus in den vereinbarten AGB, der solch unterjährige Änderungen ermögliche. Ironie, die Dir liegt, könntest Du natürlich auch nutzen, um Deinerseits zu erklären, Du hättest Dich geirrt und Sie mögen doch die Rechnung um *über 100 EUR* kürzen und Dir den Differenzbetrag überweisen. Die Kündigung ist der eine Teil, sicherlich freudig angenommen vom Versicherer, der andere Teil ist die Schadensersatzpflicht für die Versicherung bei einem nun teuereren Anbieter als im ursprünglichen Vertrag. Diese Differenz steht Dir zu.
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Gruß Reinhard |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Ich sehe das so, ein Vertag kommt zustanden wenn A etwas anbietet zu bestimmten Bedingungen,Leistung und Preis und B (du) es akzeptierst.
Fehlt nun eine grundlegende Eigenschaft des Vertrages, bzw. nicht so wie vereinbart, ist aus meiner sicht kein Vertag zustande gekommen. saludos Christian |
Folgender Benutzer sagt Danke zu christiancastro für den nützlichen Beitrag: | ||
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