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  #31  
Alt 12.10.2015, 05:11
hudemcv
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
Das mit der Versicherung, was soll da sein? Auch wenn die Typgenehmigung erloschen sein sollte und das muss bei fachmännisch er Ausführung erstmal ein Gutachten bemängeln, ist die Versicherung im Haftpflichtfall zum Ersatz verpflichtet. Wohl kann! Sie einen danach in Regress nehmen, bis zu einem Betrag von max. 5000€, dazu muss aber die Versicherung BEWEISEN, dass die Änderung und somit das Erloschen der Betriebserlaubnis ursächlich für den Unfall waren.

Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs.
Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf.
Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ.

PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür.
Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger.
Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist.

Geändert von hudemcv (12.10.2015 um 05:25 Uhr)
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  #32  
Alt 12.10.2015, 07:34
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Andiklos Andiklos ist offline
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Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst.
Ist ein Thema, das eigentlich in einem eigenen Beitrag diskutiert werden sollte. Selbst bei Herstellern, Prüforganisationen und Fachfirmen ist das Thema nicht aus der Welt, also kann es hier durchaus auch zu hitzigen Diskussionen führen .

Das sieht man ja schon hier

Wenn man alles hierzu schreibt, wird es ein Aufsatz und zu einem Endergebnis wird man nicht kommen!
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  #33  
Alt 12.10.2015, 07:38
hudemcv
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Zitat:
Zitat von Andiklos Beitrag anzeigen
Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst.
Interressanterweise haben die trotzdem eine Abreiß-/Notbremsvorrichtung, allerdings etwas anders als bei uns.
Wenn denen der Anhänger flöten geht, fällt die Deichsel in die gekreuzten Ketten und die Abreißleine schnappt aus dem Anhänger (ähnlich dem Killswitch bei Quads oder Jetskis), dann macht der Anhänger eine Vollbremsung und bremst dich an den Ketten gleich mit.
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  #34  
Alt 12.10.2015, 09:44
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v-dulli v-dulli ist gerade online
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Zitat:
Zitat von hudemcv Beitrag anzeigen
Das mit der Versicherung, was soll da sein? Auch wenn die Typgenehmigung erloschen sein sollte und das muss bei fachmännisch er Ausführung erstmal ein Gutachten bemängeln, ist die Versicherung im Haftpflichtfall zum Ersatz verpflichtet. Wohl kann! Sie einen danach in Regress nehmen, bis zu einem Betrag von max. 5000€, dazu muss aber die Versicherung BEWEISEN, dass die Änderung und somit das Erloschen der Betriebserlaubnis ursächlich für den Unfall waren.

Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs.
Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf.
Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ.

PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür.
Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger.
Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist.
Vielleicht sollte man mal damit anfangen die einzelnen Beiträge zu lesen. Ich habe sehr wohl weiter oben geschrieben dass die veränderte AHK ursächlich für einen Unfall sein muss und nirgendwo habe ich irgendetwas davon geschrieben dass man eine AHK grundsätzlich nicht modifizieren darf. Für solche Fälle gibt es die Einzelabnahme.
Ich dachte mich mit der Aussage ABNAHMEPFLICHTIG, unter "Fachleuten", ausreichend klar ausgedrückt zu haben.
Eine nicht genehmigte bauliche Veränderung an der AHK führt zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und das die Schadenssumme in einem solchen Fall gedeckelt wird macht die Sache nicht legaler.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #35  
Alt 12.10.2015, 09:53
hudemcv
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man mal damit anfangen die einzelnen Beiträge zu lesen. Ich habe sehr wohl weiter oben geschrieben dass die veränderte AHK ursächlich für einen Unfall sein muss und nirgendwo habe ich irgendetwas davon geschrieben dass man eine AHK grundsätzlich nicht modifizieren darf. Für solche Fälle gibt es die Einzelabnahme.
Ich dachte mich mit der Aussage ABNAHMEPFLICHTIG, unter "Fachleuten", ausreichend klar ausgedrückt zu haben.
Eine nicht genehmigte bauliche Veränderung an der AHK führt zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und das die Schadenssumme in einem solchen Fall gedeckelt wird macht die Sache nicht legaler.
Das kann man so stehenlassen.
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  #36  
Alt 13.10.2015, 09:49
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Um nochmal auf die Kernfrage von Seite 1 zurückzukommen: Welche Lösung bezüglich "afneembare trekhaken" schlagt ihr vor, sofern keine Öse ab Werk da ist? Das Thema Anschweißen ist aus meiner Sicht für die Mehrheit nicht das Gelbe vom Ei, wie ja nun ausführlich hier dargelegt wurde.

Die Holländer schrauben diese Nachrüst-Öse auch an den (abnehmbaren) Kugelkopf, also kanns ja so verkehrt nicht sein... Soll der Extrahaken möglicherweise nur dafür sorgen, dass das Bremsseil nicht vom Kugelkopf runterspringt, falls sich die Kupplung öffnet?

Wieder 'ne feine Sache, dass an einer Karre trotz EU-Typgenehmigung für ein einzelnes EU-Land herumgefrickelt werden muss
__________________
Viele Grüße
Henrik

Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt.

Geändert von murphy (13.10.2015 um 12:48 Uhr)
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  #37  
Alt 13.10.2015, 11:35
hudemcv
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Also, dass sich ein Haken komplett aus seinem Sitz verabschiedet, bei einer abnhembaren AHK (hab ja auch eine) halte ich für nahezu unmöglich.
Wenn das Teil nicht richtig eingerastet ist, fällt es gleich wieder raus.
Und man kann den Schlüssel auch nicht abziehen, wenn die nicht richtig sitzt.
Eher fliegt der Anhänger von der Kugel.
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  #38  
Alt 19.10.2015, 21:22
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Guten Abend,

kann ja alles sein, dass es in Niederlande evtl. andere Gesetze gibt.
Bezüglich Fangseil am Fahrzeug zu befestigen und nicht das Fangseil über die Kugel.

Will ich ja nicht abstreiten.

Nur kann ich dazu sagen, dass dies hier bei uns alles Unsinn ist. Fangseil an das Fahrzeug zu befestigen.
Fangseil um die Kugel, sonst hab ich auch noch nie was anderes gesehen.


Ein Kollege kam heute Abend mit seinem neuen Unsinn Anhänger zu mir, um diesen mir zu zeigen. Anhänger von 10.2015. Also ganz neu.
Mit Kippvorrichtung, Auffahrrampen, Schloss an der Kupplung etc. etc.
Also vom Feinsten.

Das erste was mir aufgefallen ist, das Fangseil liegt um die Kugel.

Also gehe ich mal davon aus, dass dies hier immer noch erlaubt ist.

Ob EU hin und her. Wenn das hier verboten wäre, hätten die Hersteller doch längst reagiert.

Das befestigen des Fangseil ist doch mit der herkömmlichen Technik die wie sie hier, bekannt und erlaubt ist, sehr schwierig.

Da müste doch eine ganz andere Konstruktion her. Denke ich mal.


Trotzdem darf man halt nichts an der Hängerkupplung ändern.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #39  
Alt 19.10.2015, 22:43
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Wie doch schon einige Schreiber hier erkannt haben, dient das Seil dazu die Auflaufbremse zu aktivieren, sobald die Kupplung von der Kugel fällt.

Dies funktioniert nicht, wenn der Kugelkopf aus seiner Halterung fällt und somit das Seil die Verbindung zum Zugfahrzeug verliert weil dies um den Kugelkopf herrumgeschlungen liegt. Ich möchte dem Anhänger nicht entgegenkommen. So ein Standardwohnwagen mit 1500kg und 100km/h hat schon ordentlich Wumms.

Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen.

Meine Frage für alle die nicht an der Kupplung schweißen wollen, (Gefügeveränderung, Haftungsausschluss, etc.). Reicht es nicht aus, ein zweites Seil von der Abschleppöse mit dem Bremsseil zu verbinden? Somit ist doch auch eine permanente Verbindung mit dem Zugfahrzeug gewährleistet.

Die zweite Frage stellt sich, wenn ich an die ganzen ungebremsten Anhänger denke, die kein Bremsseil haben? Die rasen dann auch im ungünstigsten Fall in den Gegenverkehr? Was sieht der Holländer hier vor?
__________________
Gruß Ralf

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  #40  
Alt 19.10.2015, 23:02
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Zitat:
Zitat von Mopf0 Beitrag anzeigen
Wie doch schon einige Schreiber hier erkannt haben, dient das Seil dazu die Auflaufbremse zu aktivieren, sobald die Kupplung von der Kugel fällt.

Dies funktioniert nicht, wenn der Kugelkopf aus seiner Halterung fällt und somit das Seil die Verbindung zum Zugfahrzeug verliert weil dies um den Kugelkopf herrumgeschlungen liegt. Ich möchte dem Anhänger nicht entgegenkommen. So ein Standardwohnwagen mit 1500kg und 100km/h hat schon ordentlich Wumms.

Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen.

Meine Frage für alle die nicht an der Kupplung schweißen wollen, (Gefügeveränderung, Haftungsausschluss, etc.). Reicht es nicht aus, ein zweites Seil von der Abschleppöse mit dem Bremsseil zu verbinden? Somit ist doch auch eine permanente Verbindung mit dem Zugfahrzeug gewährleistet.

Die zweite Frage stellt sich, wenn ich an die ganzen ungebremsten Anhänger denke, die kein Bremsseil haben? Die rasen dann auch im ungünstigsten Fall in den Gegenverkehr? Was sieht der Holländer hier vor?



Guten Abend,

genau, wenn die Kupplung von der Kugel getrennt wird.


Kupplung schweissen oder verändern, geht nicht. Siehe auch Beitrag von Andreas.


Aber da gebe ich Dir Recht. Ist das Fangseil am Fahrzeug befestigt, wo landet dies.

Nur ich denke mal, bei einer ungewünschten hohen Kraft wird das Fangseil, selbst wenn es am Fahrzeug befestigt ist reisen.

Schau mal wie dick dieses Fangseil ist. Das nimmt vielleicht nur einmal die Kraft auf.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz


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